Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Kosten in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entsprechend des zeitlichen Aufwandes berechnet:
Die privat versicherten Patienten erhalten eine Rechnung entsprechend der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), welche die Privaten Krankenkassen und die Beihilfe meist
erstatten. Der Steigerungssatz ist abhängig von der Zeitdauer und kann daher im Einzelfall auch über 3,5 liegen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Privatkasse dann
unter Umständen die Kosten nur anteilig übernimmt.