Behandlungskosten

Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Kosten in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entsprechend des zeitlichen Aufwandes berechnet:

  • der Erstanamnese liegt eine Stundensatz von ca. 120 € zugrunde. In der Regel ist die Dauer des Gespräches 1,5-2 Stunden, kann unter Umständen aber auch länger sein.
  • Die Folgebehandlungen werden zeitabhängig mit 30 € pro begonnene 15  min berechnet

Die privat versicherten Patienten erhalten eine Rechnung entsprechend der

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), welche die Privaten Krankenkassen und die Beihilfe meist

erstatten. Der Steigerungssatz ist abhängig von der Zeitdauer und kann daher im Einzelfall auch über 3,5 liegen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Privatkasse dann unter Umständen die Kosten nur anteilig übernimmt.